
Verlängerung Steuerabzüge für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten

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Posted by Dr. Carrato
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Die Steuerabzüge für außerordentliche Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten wurden wie folgt verlängert:
– bis zum 31.12.2016 – 50 % (bis maximal 96.000,00 EUR)
– ab 01.01.2017 sinde diese Förderungen nicht mehr vorgesehen