
Landwirtschaft – Änderung der MwSt.-Verrechnungssätze für Milch, Lebendrindern sowie -Schweinen

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Posted by Dr. Carrato
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Ab 01.01.2016 haben sich für Landwirte, welche das gesonderte MwSt. Abrechnungsverfahren laut Art. 34 des MwSt.-Gesetzes anwenden,
einige Verrechnungssätze der MwSt. erhöht.
FRISCHMILCH – wurde von vorher 8,8 % auf 10 % erhöht
LEBENDRINDER – wurde von vorher 7 % auf 7,65 % erhöht (gilt nur für das Jahr 2016)
LEBENDSCHWEINE – wurde von vorher 7,3 % auf 7,95 % erhöht (gilt nur für das Jahr 2016)
Somit bleibt den Landwirten mehr Liquidität, weil weniger MwSt. angeführt werden muss.
Die MwSt. Verrechnungssätze beim Verkauf von anderen Lebendtieren wie z. B. Schafen oder Ziegen oder bei der Herstellung von Käseprodukten ist unverändert geblieben.